Elektronische Personalakte
Der Personalsachbearbeiter muss neben der Erfassung und Abrechnung von Löhnen und Gehältern auch noch weitere Aufgaben erfüllen. In der Regel kümmert er sich zudem
um die Ablage von Stundenzetteln, sv-rechtliche Bescheinigungen, Sofortmeldungen und Verdienstbescheinigungen, Schriftwechsel und Vertragssachen mit allen Mitarbeitern.
Die elektronische Personalakte ist ein Dialog, der zentral Zugriff auf alle mit dem Mitarbeiter in Zusammenhang stehenden Informationen, Meldungen, externe Dokumente und Lohnabrechnungen auf einen Klick zur Verfügung stellen kann. Selbstverständlich berücksichtigt die elektronische Personalakte die eingerichteten Zugriffsrechte.
In vielen Fällen werden Unterlagen, die den Mitarbeiter betreffen, wie z.B. die Bewerbungsunterlagen, Arbeitszeugnisse, Zertifikate, Arbeitsbescheinigungen und Kündigungen in Papierform aufbewahrt.
Da diese Form der Datenhaltung jedoch problematisch ist, wenn Informationen schnell benötigt werden, bietet sich die Speicherung derselben in elektronischer Form an.
Alle wichtigen Dokumente lassen sich heutzutage schnell und einfach einscannen und liegen anschließend digital vor.
In der elektronischen Personalakte werden diese Dokumente dem jeweiligen Mitarbeiter zugeordnet und sind danach jederzeit verfügbar.
Dies gilt auch für alle Schreiben, die über die BauSU-Briefverarbeitung erstellt wurden.