Export IW-Elan
Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.
Dieser Dialog dient der Erstellung von Übergabedaten an das Programm IW- Elan.
IW- Elan ist eine Software, die Arbeitgeber bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe und der Erstellung der Anzeige nach § 80 Abs. 2 SGB IX unterstützt. Mit Hilfe von IW- Elan kann die Anzeige ausgedruckt oder als elektronische Anzeige über Internet an die Agentur für Arbeit geschickt werden.
Hier wählen Sie das Verzeichnis aus, in dem die Datei gespeichert werden soll.
Das Protokoll ist eine Zusammenstellung aller wichtigen Informationen, es kann abgespeichert oder ausgedruckt werden